• Ferientermine im Schuljahr 2024/2025

      • Sommerferien 2024
        29.07.2024 – 09.09.2024

        Herbstferien 2024
        28.10.2024 – 31.10.2024

        Weihnachtsferien 2024/25
        23.12.2024 – 03.01.2025

        Faschingsferien 2025
        03.03.2025 – 07.03.2025

        Osterferien 2025
        14.04.2025 – 25.04.2022

        Pfingstferien 2025
        10.06.2025 – 20.06.2025

        Sommerferien 2025
        01.08.2025 – 15.09.2025

        Anträge auf eine Beurlaubung Ihres Kindes (nur bei wichtigen Gründen) richten Sie bitte möglichst frühzeitig, mindestens drei Tage im Voraus schriftlich an die Schulleitung, die je nach Sachlage und Rücksprache mit der Klassenleitung die Entscheidung trifft.

        Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien oder an sog. „Brückentagen“ dürfen laut Regierungserlass grundsätzlich nicht genehmigt werden. Reise- und Urlaubstermine gelten in diesem Zusammenhang nicht als wichtiger Grund. Bitte richten Sie schon jetzt Ihre Urlaubsplanung entsprechend der Ferienordnung ein.

      • Termine muslimischer Feiertage

      • Muslimische Schüler und Schülerinnen sind gem. Nr. 2.3 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

        Die Erziehungsberechtigten bleiben verpflichtet, die Schule rechtzeitig im Voraus über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten.

        Im Schuljahr 2023/2024 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine:
         
      • Termine christlich orthodoxer Feiertage

      • Nach Nr. 2.2 der FeiertagsKMBek sind die Schüler orthodoxer Bekenntnisse am ersten Weihnachtsfeiertag, am Fest der Theophanie, am Karfreitag, am Karsamstag, am Ostermontag, an Christi Himmelfahrt und am Pfingstmontag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit, soweit diese Tage nicht mit allgemein unterrichtsfreien Tagen zusammenfallen.

        Die Erziehungsberechtigten bleiben verpflichtet, die Schule rechtzeitig im Voraus über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten. 

        Im Schuljahr 2023/24 fallen die oben genannten christlich-orthodoxen Feiertage gemäß Mitteilung der Koordination des orthodoxen Religionsunterrichts (ORU) in Bayern der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD) nach Rücksprache mit der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland auf folgende Termine:

         

         

      • Termine jüdischer Feiertage

      • Jüdische Schülerinnen und Schüler sind gemäß Nr. 2.1 FeiertagsKMBek an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Pessachfests („Osterfest“), an beiden Tagen des Wochenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an beiden Tagen des Neujahrsfests und am Versöhnungstag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

        Die Erziehungsberechtigten bleiben verpflichtet, die Schule rechtzeitig im Voraus über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten.

        Im Schuljahr 2023/24 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine: