Ferien im Schuljahr 2024/2025

      • Ferientermine im Schuljahr 2025/2026

      • Sommerferien 2025
        01.08.2025 – 15.09.2025

        Herbstferien 2025
        03.11.2025 – 07.11.2025

        Weihnachtsferien 2025/26
        22.12.2025 – 05.01.2026

        Faschingsferien 2026
        16.02.2026 – 20.02.2026

        Osterferien 2026
        30.03.2026 – 10.04.2026

        Pfingstferien 2026
        26.05.2026 – 05.06.2026

        Sommerferien 2026
        03.08.2026 – 14.09.2026

        Anträge auf eine Beurlaubung Ihres Kindes (nur bei wichtigen Gründen) richten Sie bitte möglichst frühzeitig, mindestens drei Tage im Voraus schriftlich an die Schulleitung, die je nach Sachlage und Rücksprache mit der Klassenleitung die Entscheidung trifft.

        Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien oder an sog. „Brückentagen“ dürfen laut Regierungserlass grundsätzlich nicht genehmigt werden. Reise- und Urlaubstermine gelten in diesem Zusammenhang nicht als wichtiger Grund. Bitte richten Sie schon jetzt Ihre Urlaubsplanung entsprechend der Ferienordnung ein.

      • Termine muslimischer Feiertage

      • Muslimische Schüler und Schülerinnen sind gem. Nr. 2.3 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

        Die Erziehungsberechtigten bleiben verpflichtet, die Schule rechtzeitig im Voraus über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten.

        Im Schuljahr 2025/2026 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine: 

        • Ramazan Bayrami - Zuckerfest: 20. und 21. März 2026 
        • Kurban Bayrami - Opferfest: 27. und 28. Mai 2026

         

      • Termine christlich orthodoxer Feiertage

      • Nach Nr. 2.2 der FeiertagsKMBek sind die Schüler orthodoxer Bekenntnisse am ersten Weihnachtsfeiertag, am Fest der Theophanie, am Karfreitag, am Karsamstag, am Ostermontag, an Christi Himmelfahrt und am Pfingstmontag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit, soweit diese Tage nicht mit allgemein unterrichtsfreien Tagen zusammenfallen.

        Die Erziehungsberechtigten bleiben verpflichtet, die Schule rechtzeitig im Voraus über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten. 

        Im Schuljahr 2025/26 fallen die oben genannten christlich-orthodoxen Feiertage gemäß Mitteilung der Koordination des orthodoxen Religionsunterrichts (ORU) in Bayern der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland (OBKD) nach Rücksprache mit der Russisch-Orthodoxen Kirche im Ausland auf folgende Termine:

         

         

      • Termine jüdischer Feiertage

      • Jüdische Schülerinnen und Schüler sind gemäß Nr. 2.1 FeiertagsKMBek an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Pessachfests („Osterfest“), an beiden Tagen des Wochenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an beiden Tagen des Neujahrsfests und am Versöhnungstag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

        Die Erziehungsberechtigten bleiben verpflichtet, die Schule rechtzeitig im Voraus über den Grund und die Dauer der Abwesenheit zu unterrichten.

        Im Schuljahr 2025/26 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:

         

        • Neujahresfest - Rosch Haschana: 23. und 24. September 2025
        • Versöhnungstag - Jom Kippur: 2. Oktober 2025
        • Laubhüttenfest - Sukkot: 7. und 8. Oktober 2025 sowie 14. und 15. Oktober 2025
        • Pessachfest: 2. und 3. April 2026 sowie 8. und 9. April 2026
        • Wochenfest - Schawuot: 22. und 23. Mai 2026